Graduierungsverfahren zum Curriculum A Gestaltpädagogik
Das Graduierungsverfahren zum Curriculum A Gestaltpädagogik umfasst folgende Schritte:
1.
Die Erstellung einer Arbeit wird durch den/die Graduierungsbeauftragte(n) des IGCH begleitet. Auf diese Weise soll die Graduierungsarbeit inhaltlich und methodisch reifen.
2.
Ansuchen und Dokumentation sind in zweifacher Ausfertigung bei der Graduierungsbeauftragten des IGCH einzureichen.
3.
Das Ansuchen um Graduierung wird über das entsprechende Antragformular an die Graduierungsbeauftragte des IGCH gerichtet. Voraussetzung für die Graduierung ist ein abgeschlossener Grundkurs in Gestaltpädagogik und die Mitgliedschaft im IGCH. Die Graduierungsarbeit kann in der Regel ein Jahr nach Abschluss des Grundkurses eingereicht werden und auch zu späteren Zeitpunkten.
4.
Dem Ansuchen ist
a) die Graduierungsarbeit beizufügen, (ca. 15-20 Seiten). Sie sollte die folgenden Gesichtspunkte berücksichtigen:
– Ein Bericht, in dem die Spuren des gestaltpädagogischen Ansatzes im eigenen Wirken beschrieben und reflektiert werden,
– ein Entwurf von gestaltpädagogisch orientierten Stundenbildern, Liturgiefeiern oder Vorträgen, Erwachsenenbildung mit der Rückschau auf ihre Verwirklichung einschließlich einer Reflexion oder erfolgte Publikationen.
– Das Titelblatt enthält die graduierende Institution, den Titel der Arbeit, das Land des absolvierten Grundkurses, Datum und Trainer.
Ferner
b) die übrigen Anforderungen des Antragformulars: (kurzer Lebenslauf, Kopien der abgeschlossenen nummerierten Bildungen und Kurse)
Graduierungsinteressentinnen können jederzeit mit der Graduierungsbeauftragten des IGCH für Fragen zur Graduierungsarbeit in Kontakt treten.
5.
Die Graduierungsbeauftragte des IGCH leitet die Unterlagen an den Graduierungsausschuss zur Bearbeitung weiter.
6.
Der Graduierungsausschuss überprüft das Ansuchen durch mindestens zwei seiner Mitglieder. Er kann im Bedarfsfall weitere Unterlagen anfordern.
7.
Zum Ausschuss am IGCH gehören zur Zeit:
– Dr. Johann Wilhelm Klaushofer, Salzburg
– Sr. Cécile Leimgruber, Klosterstrasse 14, CH-6440 Brunnen
8.
An der Mitgliederversammlung erfolgt die Graduierung.
Graduierungsgebühren von 30.— Sfr werden hier entrichtet.
9.
Die Graduierung wird durch den Vorstand und ein Mitglied des Graduierungsausschusses des IGCH beurkundet.
10.
Eine Ablehnung der Graduierung muss nicht begründet werden.
11.
Auskünfte über das Graduierungsverfahren und das Ergebnis erteilt nur der Vorstand.
Angepasst an die am 25. September 2021 beschlossene Statutenänderung